Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma Rheinhessen-Chiptuning nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen und andere Angaben die zu den Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auf jeder Website und in allen Angeboten können sich Schreibfehler, Rechenfehler und Irrtümer einschleichen. Rheinhessen-Chiptuning bittet dies zu entschuldigen und kann dafür keine Haftung übernehmen. Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Bei erfolgter Auftragsbestätigung (Terminabsprache) durch den Käufer gilt der Vertrag als geschlossen. Ein Zurücktreten des Vertrages ist bis 24 Stunden vor dem Termin jederzeit möglich und ist dem Verkäufer mitzuteilen. Sollte eine Terminabsage vom Käufer innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ist die Firma Rheinhessen-Chiptuning berechtigt eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro dem Käufer in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte Termin vom Käufer, ohne Mitteilung an den Verkäufer, nicht wahrgenommen ist die Firma Rheinhessen-Chiptuning berechtigt eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Der Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bei uns im Hause oder per e-mail oder durch unsere Rechnung zustande.

3. Lieferumfang

Der Verkäufer liefert die Tuning-Software bzw. einen programmierten Chip. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

4. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung in bar fällig und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware und/oder die Softwareprogrammierung Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport- und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht für Schäden die bei der Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden.

Dem Käufer ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder einer Software die eine Leistungssteigerung zur Folge hat, zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf -gegen Aufpreis kann die Änderung im Kfz-Brief eingetragen werden-. Daher haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die dadurch im öffentlichen Straßenverkehr entstehen.

Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Antriebsstrang bzw. am gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder der Software, die eine Leistungssteigerung zur Folge hat, entstehen können.

Unsere Produkte unterliegen einer ständigen technischen Veränderung und Verbesserung. Deshalb sind alle auf dieser Webseite genannten Artikel und Beschreibungen nur als Information zu betrachten und haben keinen verbindlichen oder rechtlichen Charakter.

Wir behalten uns vor technische Änderungen an Produkten im Vertrieb von Rheinhessen-Chiptuning ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern es sich hierbei um eine Verbesserung der bisherigen Variante handelt.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software beträgt 36 Monate, ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Die Gewährleistung gilt maximal bis zu einer Gesamtfahrleistung des Kraftfahrzeuges von 120.000 km.
Sollte bei Neufahrzeugen, durch Installation der Tuning-Software die Herstellergarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht. Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis bei uns abgeschlossen werden.

Die Tuning-Software darf nur für den vom Käufer angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden.

Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf auch nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

7. Copyright

Alle auf dieser Webseite erstellten Texte, Bildmaterialien, Logos und Designs sind rechtliches Eigentum der Fa. Rheinhessen-Chiptuning und dürfen somit nicht - auch nicht auszugsweise - vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden. Andere Logos und Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.

9. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtwirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.